Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 11.10.2019 - 1 O 83/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44111
LG Darmstadt, 11.10.2019 - 1 O 83/19 (https://dejure.org/2019,44111)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 11.10.2019 - 1 O 83/19 (https://dejure.org/2019,44111)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 11. Oktober 2019 - 1 O 83/19 (https://dejure.org/2019,44111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,44111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Darmstadt, 11.10.2019 - 1 O 83/19
    Dies hat auch der BGH bereits in seinem Urteil vom 22.11.2016 (Az. XI ZR 434/15) mit eingehender Begründung, der sich die Kammer anschließt, klargestellt.
  • LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines finanzierten Autokaufs bei mangelnder

    Auszug aus LG Darmstadt, 11.10.2019 - 1 O 83/19
    Mit der streitgegenständlichen Formulierung wird dem gesetzgeberischen Ziel, wonach der Verbraucher die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Darlehensablösung zuverlässig abschätzen können soll, demnach hinreichend Rechnung getragen (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 10.10.2017 - Az. 21 O 23/17, BeckRS 2017, 128090, Landgericht Heilbronn, Urteil vom 24.01.2018, - Az. VE 6 O 311/17, BeckRS 2018, 651; anders: Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017 - Az. 4 O 150/16, BeckRS 2017, 134101).
  • BGH, 20.03.2018 - XI ZR 309/16

    Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

    Auszug aus LG Darmstadt, 11.10.2019 - 1 O 83/19
    Es ist zwar zutreffend, dass der BGH entschieden hat, dass ein solches Aufrechnungsverbot im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist (BGH, Urteil vom 20.3.2018, Az. XI ZR 309/16) und dass die Bank sich auch hinsichtlich solcher Ansprüche, die im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnisses nach Widerruf relevant werden, nicht auf dieses Aufrechnungsverbot berufen kann, weil dies zu Lasten des Verbrauchers eine unzulässige Erschwerung der Ausübung des Widerrufsrechts bedeutet (BGH, Urteil vom 25.4.2017, Az. XI ZR 108/16, NJW 2017, 2102, in beck-online Rz.21).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus LG Darmstadt, 11.10.2019 - 1 O 83/19
    Es ist zwar zutreffend, dass der BGH entschieden hat, dass ein solches Aufrechnungsverbot im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist (BGH, Urteil vom 20.3.2018, Az. XI ZR 309/16) und dass die Bank sich auch hinsichtlich solcher Ansprüche, die im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnisses nach Widerruf relevant werden, nicht auf dieses Aufrechnungsverbot berufen kann, weil dies zu Lasten des Verbrauchers eine unzulässige Erschwerung der Ausübung des Widerrufsrechts bedeutet (BGH, Urteil vom 25.4.2017, Az. XI ZR 108/16, NJW 2017, 2102, in beck-online Rz.21).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich

    Auszug aus LG Darmstadt, 11.10.2019 - 1 O 83/19
    So hat der BGH ausdrücklich in seiner Entscheidung vom 10.10.2017, Az. XI ZR 443/16, BeckRS 2017, 131330 klargestellt, dass eine formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich wird, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten.
  • LG Heilbronn, 24.01.2018 - 6 O 311/17

    Informationspflichten des Darlehensgebers bei einem Verbraucherdarlehensvertrag:

    Auszug aus LG Darmstadt, 11.10.2019 - 1 O 83/19
    Mit der streitgegenständlichen Formulierung wird dem gesetzgeberischen Ziel, wonach der Verbraucher die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Darlehensablösung zuverlässig abschätzen können soll, demnach hinreichend Rechnung getragen (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 10.10.2017 - Az. 21 O 23/17, BeckRS 2017, 128090, Landgericht Heilbronn, Urteil vom 24.01.2018, - Az. VE 6 O 311/17, BeckRS 2018, 651; anders: Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017 - Az. 4 O 150/16, BeckRS 2017, 134101).
  • LG Köln, 10.10.2017 - 21 O 23/17
    Auszug aus LG Darmstadt, 11.10.2019 - 1 O 83/19
    Mit der streitgegenständlichen Formulierung wird dem gesetzgeberischen Ziel, wonach der Verbraucher die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Darlehensablösung zuverlässig abschätzen können soll, demnach hinreichend Rechnung getragen (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 10.10.2017 - Az. 21 O 23/17, BeckRS 2017, 128090, Landgericht Heilbronn, Urteil vom 24.01.2018, - Az. VE 6 O 311/17, BeckRS 2018, 651; anders: Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017 - Az. 4 O 150/16, BeckRS 2017, 134101).
  • OLG Hamburg, 11.10.2017 - 13 U 334/16
    Auszug aus LG Darmstadt, 11.10.2019 - 1 O 83/19
    Im Übrigen vertritt die Kammer auch für solche Fallkonstellationen, bei denen es, anders als hier, auch um die Frage zur Gesetzlichkeitsfiktion geht, die Auffassung, dass die Belehrung nicht unwirksam ist (vgl. hierzu auch Hanseatisches OLG, Urteil vom 11.10.2017, Az. 13 U 334/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht